Diese schrecklichen Bilder erreichten uns heute aus dem Saarland. Leider ist es in unserem vogelfreundlichen Land nicht unüblich, bei Sanierungsarbeiten brutal mit Bauschaum gegen gebäudebrütende Vögel vorzugehen und ihre Nisthöhlen zu verschließen. Ganze Familien werden qualvoll mit Bauschaum erstickt. Dieser Mauersegler, der morgen zu uns überwiesen wird, hatte Glück und konnte gerettet werden. Er ist komplett verklebt, ob er überlebt ist noch nicht sicher.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Niststätten der besonders geschützten Arten (wie Mauersegler, Schwalben, Haussperlinge, Stare etc.) GANZJÄHRIG durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind und nicht zerstört oder beseitigt werden dürfen.
Wir weisen ferner in aller Deutlichkeit darauf hin, dass ein Fall wie dieser eine STRAFTAT ist. Wir werden in solchen Fällen unverzüglich die Kriminalpolizei einschalten (Dezernat K 61, zuständig für Umweltdelikte) und den Straftatbestand rigoros zur Anzeige bringen. Belangt werden in solchen Fällen alle Beteiligten: nicht nur Bauherr und Auftraggeber, sondern auch der ausführende Arbeiter. Dessen sollte sich jeder bewusst sein, der sich unserer gefiederten Freunde auf diese unmenschliche Art und Weise entledigen möchte!