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Mauersegler und Mörderspikes
Mittwoch, 12. Juni 2024 12:47
Von: Dr. med. vet. Christiane Haupt

Wer vorsätzlich, heimtückisch und aus niederen Beweggründen spitze Metallspikes dort ausbringt, wo heimische Wildvögel der besonders geschützten Arten verkehren, dem unterstelle ich Tötungsabsicht oder zumindest die Absicht, schwere Verletzungen herbeizuführen und billigend in Kauf zu nehmen. Dies bedeutet einen eindeutigen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz § 39 (1) 1.

 

Dem Mauersegler, der am 20. Mai 2024 in Darmstadt-Griesheim in ebensolchen Mörderspikes verunglückte, half das Gesetz nicht. Es war pures Glück, dass der aufgespießte, hilflos zum Tode verurteilte Vogel noch rechtzeitig entdeckt und gerettet wurde. In der Mauerseglerklinik wurde er sofort operiert: ein Mörderspike hatte seine Kehle durchbohrt, ein anderer den linken Flügel verletzt, ein weiterer zwei Handschwungfedern beschädigt.

 

Kalyan, wie der Segler bei uns genannt wurde, überlebte die grausamen Verletzungen und die lange Operation. Während seine Wunden langsam heilten und er sich im Verlauf mehrerer Wochen von seinem schweren Trauma erholte, liefen bei uns die Leitungen heiß. Wir erstatteten Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und meldeten der Fall bei der zuständigen Naturschutzbehörde mit der Forderung, die sofortige Entfernung der Mörderspikes anzuordnen, bevor weitere Vögel hier zu Schaden kämen. Die Antwort des Umweltamtes Griesheim war niederschmetternd. Taubenabwehrspikes seien legal, ihre Ausbringung erlaubt, und da es sich um ein privates Grundstück handele, gäbe es keine rechtliche Grundlage, die Entfernung des Spikes anzuordnen. Es sei bedauerlich, dass der Mauersegler zu Schaden gekommen sei.

 

Inzwischen wurde Kalyan geheilt und mit reparierten Federn wieder in die Freiheit entlassen. Er war genesen, begann zu toben und wir hatten keine Möglichkeit, ihn noch länger zurückzuhalten. Da sich an dem vermörderspikten Haus vielleicht sein Brutplatz befindet, besteht durchaus die Gefahr, dass Kalyan – oder ein anderer Vogel – hier abermals verunglückt. Dann vielleicht tödlich. Denn das ist legal in unserem Lande.

 

Ich kann Kalyan mit seinen blitzenden Augen und seinem unbedingten Willen zu leben und zu fliegen nicht erklären, warum grausame und gewissenlose Menschen tödliche Fallen in seinem Lebensraum plazieren dürfen. Ich kann ihm nicht erklären, warum die Gesetze, das ihn schützen sollten, das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen. Ich konnte nur mit wütender Ohnmacht und mit verzweifelter Hoffnung zusehen, wie er sich emporschwang in den Himmel und davonflog in die Gefahr und in die Freiheit.

 

Mörderspikes sind überall frei verkäuflich. Und man sieht sie überall an Gebäuden.

Buchenstraße 9
D-65933 Frankfurt

Tel.:+49(69)35 35 15 04
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Telefonische Anfragen zu anderen Fundvögeln bearbeiten wir NICHT.

Wenden Sie sich dafür bitte an: Wildvogelhilfe.org/
 
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