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Erklärung der Seglerrechte

                                                      Präambel

 

Wir, das Volk der Segler, bestehend aus den luftgewandtesten aller Vögel des Planeten, unermüdlich Reisende, die wir den Süden mit dem Norden verbinden, Vertilger von Insekten, die die Ruhe der Menschen stören, Darbieter von Straßenspektakeln voller Schönheit, Gewandtheid und Eleganz unserer Flugspiele, mit denen wir den Himmel der Städte beleben, Botschafter der Götter, Helfer der dekadenten Menschheit und stille Beschützer derselben, fordern das brüderliche Volk der Menschen auf, im Gegenzug für unsere Hilfe, folgende Rechte zu respektieren:

 

1. Vom gestürzten Segler und seiner Rückkehr zum Wind

 

1.1. Niemand wird achtlos an einem herabgefallenen Segler vorbeigehen, sei er jung oder adult. Jeder gestürzte Segler wird einem geeigneten Zentrum oder Personen übergeben, die sich auskennen mit seiner Pflege und Versorgung.


1.2. Der verunfallte Segler verbleibt nur so lange in Gefangenschaft, als es unbedingt nötig ist, seine Freiheit wieder zu erlangen. Die Segler lieben die Luft und ihr Glück liegt in der ständigen Umarmung des Windes.


1.3. Die Staaten helfen den Zentren wo nötig und ermöglichen die Einhaltung der Bedürfnisse der gestürzten Segler und tun das nötige um ihre Genesung und Freiheit wieder zu ermöglichen.

 

2. Vom Recht auf Nahrung und Erholung


2.1. Jeder Segler wird während seiner Aufzucht oder Pflege mit Insektenfutter versorgt, das seiner Entwicklung zuträglich ist und erhält täglich fünf oder sechs Mahlzeiten.


2.2. Jeder Segler hat ein Recht auf Erholung, eine Art zweite Nahrung, notwendig für seine Entwicklung oder Wiedererlangung seiner Kräfte. Die Ruhezeit des Seglers wird weder zum Zeitvertreib der Menschen beschnitten, noch zu einem anderen Zweck, welcher nicht seinen Interessen entspricht.


2.3. Jedwede Situation ungebührlicher Behandlung eines Seglers wird denjenigen Personen oder Institutionen gemeldet, die dieser sofort Einhalt gebieten können.

 

3. Vom Recht des Seglers auf Wohnraum


3.1. Der Lebensraum des Seglers in Menschenhand wird möglichst dem natürlichen Habitat seines Nests angeglichen, eine ruhige Umgebung, abgedunkelt und geeignet zum Ausruhen. Eine ausreichend geräumige Box wird verwendet, die angemessen hygienisch ist. Die Temperatur für den Segler in Menschenhand soll am Tage und in der Nacht warm sein. Der Lebensraum des Seglers, der länger als bis zum flügge werden in Menschenhand bleiben muss, ermöglicht dem Segler, den Himmel sehen zu können und muss genügend Raum bieten, um seine Flügel zu probieren und seinem Bewegungsdrang nachkommen zu können.


3.2. Angesichts der Schwierigkeit Nisthöhlen an den Gebäuden zu finden, tragen die Behörden und Privatpersonen dafür Sorge, künstliche Nester für Segler an vernünftigen Stellen zu installieren.

 

4. Von der Persönlichkeit des Seglers und seiner Entlassung aus Menschenhand


Jeder Segler hat, wie jedes menschliche Wesen, eine einzigartige Persönlichkeit und diese ist daher zu respektieren. Die Entlassung und der Flug des Seglers wird nicht verzögert, aber findet auch nicht verfrüht statt, im Zweifelsfall wende man sich an sachkundige Personen oder Einrichtungen für Segler.

 

5. Respekt vor den Nistplätzen der Segler und ihrer Nahrungsquelle


5.1. Kein Gebäude oder Ort, an dem Seglernistplätze vorhanden sind, wird einer Bautätigkeit unterzogen oder Veränderungen, die den Seglern die Aufzucht unmöglich machen, sollte diese noch nicht beendet sein. Die Menschen wachen spontan über dieses Recht, indem sie darauf aufmerksam machen und auf friedlichem Wege verhindern, dass den Nistplätzen der brütenden Segler Schaden zugefügt wird.


5.2. Es werden unter Androhung von Strafe keine Ausräucherungen in Zonen durchgeführt, wo diese die Segler vergiften könnten.


6. Seglerkliniken


Die Menschen tragen dafür Sorge, dass Zentren eingerichtet werden, wo Segler Aufnahme finden und von qualifiziertem Personal, welches die Belange der Segler kennt, versorgt werden.
Diese Kliniken werden von der öffentlichen Hand unterstützt, da Hilfe für Segler Hilfe für die menschliche Spezies bedeutet.

 

7. Von der Euthanasie des Seglers


7.1. Die Segler werden geboren um zu fliegen und unermüdlich zu reisen.


7.2. Jeder gestürzte Segler in einer ausweglosen Situation, in der er leidet, wird eingeschläfert. Der verantwortliche Pfleger wird den Segler beobachten und versuchen, seinen Willen zu verstehen und somit im Einklang mit diesem zu handeln.

 

           Das Volk der Segler, in luftiger Versammlung, übermittelt dem Volk der                                         Menschen diese Erklärung, damit sie geehrt und respektiert werde.

Buchenstraße 9
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Tel.:+49(69)35 35 15 04
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