Bei Mauerseglern mit nachfolgend aufgeführten Verletzungen bleibt erfahrungsgemäß nur die Euthanasie:
Mauersegler, die Defekte der Vordergliedmaße, des Schultergürtels, Rumpfes oder Schädels mit infauster Prognose aufweisen,
Mauersegler mit traumatisch oder anderweitig bedingtem Verlust der Sehfähigkeit auf einem Auge oder beiden Augen,
Mauersegler mit irreparablen Defekten des Großgefieders,
Mauersegler mit Weichteilverletzungen, die eine restitutio ad integrum ausschließen.
Dem betroffenen Patienten werden, um eine tiefe Narkose zu erreichen, 160 - 200 mg/kg KM Ketaminhydrochlorid subkutan injiziert. Bei intramuskulärer Injektion sind 80 - 100 mg/kg KM Ketaminhydrochlorid ausreichend, doch reagieren die Vögel wesentlich weniger schmerzhaft bei subkutaner Applikation in die Kniefalte als bei intramuskulärer Injektion in den Brustmuskel.
Anschließend werden 10 – 20 mg Embutramid ("T 61") intravenös, intrakardial oder intrapulmonal verabreicht. Kann die Euthanasie nicht umgehend vorgenommen werden, ist für eine ausreichende Analgesie (Meloxicam p.o.) des verletzten Vogels Sorge zu tragen.
Niemals darf ein Mauersegler ohne vorherige Narkose euthanasiert werden!